ESF 2024 im Landkreis Göppingen

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF PLUS) „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg fördert mit dem ESF PLUS auch im Jahr 2024 Projekte mit deren Hilfe Langzeitarbeitslose, Ältere, Frauen und Jugendliche eine zusätzliche Chance zur Arbeitsmarktintegration bekommen sollen.

Im Jahr 2024 können innovative Projekte mit bis zu 257.170-- € gefördert werden. Der ESF PLUS ergänzt nationale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und fördert pro Projekt bis zu 40% der Gesamtkosten. Die 30%-Grenze darf nicht unterschritten werden. Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Bewilligungen als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Übersicht zu den förderfähigen Ausgaben für den ESF PLUS ist zu beachten; es müssen mind. 10 Teilnehmer pro Projekt gefördert werden.
Gefördert werden Projekte, die für folgende Themen innovative und neue Ansätze anbieten, die im Rahmen des Operationellen Programms für Baden-Württemberg sich auf die Förderschwerpunkte:

  1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
  2. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit beziehen.

Die genaue Formulierung der „Arbeitskreisstrategie“ 2024 kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Aktuelle Hinweise zur neuen Förderperiode sind unter www.esf-bw.de abrufbar.
 
Die Anträge müssen bis 31.05.2023 (Poststempel) vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe eingegangen sein.
Bitte leiten Sie die Anträge in elektronischer Form auch an die ESF-Geschäftsstelle weiter.

 
Das Votum erfolgt unter folgenden Kriterien:

  • Plausibilität des Antrags
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Zielübereinstimmung mit dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg und den Zielen des Regionalen Arbeitskreises Göppingen
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele
  • Erwartet werden Projektanträge die eine Umsetzung der geforderten Geschlechtergerechtigkeit erkennen lassen.
  • Der Ausländeranteil sollte mindestens 33 % betragen.

Für weitere Fragen steht Ihnen, für die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises Landkreis Göppingen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises Landkreis Göppingen
Nina Rizman
Tel.: 07161 9770-236
Fax: 07161 9770-552
E-Mail: Nina.Rizman@jobcenter-ge.de

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