Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte
Geänderte Öffnungsgzeiten bei der Führerscheinstelle
Wir wollen Ihre Anträge schneller bearbeiten. Daher gelten ab 14.05.2024 folgende neue Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle:
Tag | Öffngungszeiten |
---|---|
Montag | 08.00 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr) |
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr) |
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Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen sind zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung verpflichtet.
Als Träger einer Ausbildungsstätte können Sie Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten. Dafür muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.
Informationen
Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung: gesetzlich oder behördlich.
Folgende Ausbildungsstätten sind gesetzlich anerkannt und müssen daher keine weitere Anerkennung beantragen:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
- von der Industrie- und Handeslkammer anerkannte Ausbildungsbetriebe für die Ausbildungsberufe "Berufskraftfahrer" beziehungsweise "Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb"
- Träger einer Umschulung zum oder zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer
Wenn Ihre Ausbildungsstätte zu keiner der genannten Gruppen gehört, müssen Sie Ihren Betrieb auf Antrag anerkennen lassen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine behördliche Anerkennung.
Um als Ausbildungsstätte anerkannt zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der am Veranstaltungsort zuständigen Stelle einreichen - für den Landkreis Göppingen bei der Führerscheinstelle.
Der Antrag muss unter anderem die Angaben enthalten, welche Kurse Sie für welche Zielgruppe anbieten wollen. Alle weiteren Unterlagen können Sie gerne telefonisch bei der Führerscheinstelle erfragen.
Weitere Informationen
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